Vorstand
Beitragsordnung
Beitragsordnung
§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragspflichten der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
§ 2 Beschlüsse
Die Höhe der Beträge, Gebühren und Umlagen wird vom Vorstand beschlossen. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlungen gesonderte Abteilungs- bzw. Fachbeträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
§ 3 Beiträge
Aufnahmegebühr einmalig für alle Sparten: 15,00 €
Judo / Kung Fu / Jiu Jitsu
Für Judo
Für Jiu Jitsu
§ 4 Arten der Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus:
Jahresbeitrag: 35,00 € (ggf. zus. Jahressichtmarke)
§ 5 Gebühren
Für Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 € erhoben. Für unberechtigte Rücklastschriften werden Gebühren von 10,00 € erhoben.
§ 6 Vereinskonto
Bank: Sparkasse Bochum
Kto.: 5311279
BLZ: 43050001
IBAN: DE62430500010005311279
BIC: WELADED1BOC
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 7 Vereinsaustritt
Der Vereinsaustritt ist nur zum 30.06. oder zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich. Die Kündigung erfolgt nur durch eine schriftliche Erklärung des Mitgliedes gegenüber dem Vorstand, an folgende Anschrift:
Budo Sportclub Linden e.V. 83
Hattinger Straße 817
44879 Bochum
Das Mitglied erhält eine Bestätigung mit der Angabe, zu welchem Termin die Mitgliedschaft endet. Die Verpflichtung der Zahlung von offenen Beiträgen endet nicht mit dem Kündigungsdatum. Das Mitglied wird per Mahnung aufgefordert, den restlichen Beitrag bis zum Austrittsdatum zu bezahlen.